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Immobilienbewertung

Immobilienbewertung

Immobilie beschreiben und Termin vereinbaren. Experten ermitteln den Preis Ihrer Immobilie

Freier Sachverständiger Immobilienwertermittlung

Nicht nur, wenn Sie eine Immobilie besitzen oder eine Immobilie erwerben wollen, kann es sinnvoll sein, ihren Wert genau zu kennen und dies durch Experten bestimmen zu lassen. Immobilien stellen eine sichere und wertbeständige Kapitalanlage dar, sofern die Investition sachverständig getätigt wird. Ihre Bewertung in Form von Gutachten ist dadurch von hoher Wichtigkeit.
Der besondere Sachverstand von Immobiliengutachtern ist hilfreich beim Immobilienkauf und -verkauf, bei der Bauplanung, im Bauprozess, bei Rechtsstreitigkeiten und Versicherungs-abschlüssen. Herr Sebastian Titz führt ab sofort auch Immobilienbewertungen durch.

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Neutrale Bewertung bei Erbauseinandersetzungen

Wir regulieren Grundbesitz in Erbauseinandersetzungen – nicht selten kommt es im Zusammenhang mit Erbauseinandersetzungen zu Streitigkeiten um Immobilien und Grundstücke, da die Beteiligten unterschiedliche Vorstellungen haben. Die Aufgabe des Sachverständigen/Gutachters besteht dann darin, die Wertermittlung auf eine neutrale Grundlage zu stellen. Die Immobilienbewertung bei Erbauseinandersetzungen wird z.B. notwendig, weil ein anteiliger Ausschüttungsbetrag für die Miterben einer Erbengemeinschaft neutral zu ermitteln ist, ohne dass das Grundstück verkauft wird. Auch die Aufhebung der Erbengemeinschaft mit Abfindung und Aufteilung der Immobilien-Erbmasse oder die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen stellen Anlässe für ein neutrales Verkehrs-wertgutachten (Marktwert) dar.

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Immobilien-Bewertung bei Erbschaft

Ist eine Immobilie/Haus Bestandteil einer Erbschaft, veranschlagt das Finanzamt die zu zahlende Erbschaftssteuer u.a. anhand des Immobilienwertes. Die Ermittlung des Wertes wird allgemein vom Finanzamt anhand eines einfachen Standardverfahrens vorgenommen. Wenn der Verdacht sich erhärtet, dass der vom Amt festgesetzte Wert den eigentlichen (wirklichen) Immobilienwert deutlich übersteigt und damit gleichzeitig die fällige Steuer höher als notwendig ausfällt, kann dieser Wert angefochten werden. Ausschließlich ein Gutachten vom Immobilien-Sachverständigen ist in diesem Fall ein vom Finanzamt anerkanntes Dokument und kann die anfallende Steuer auch wesentlich verringern. Bei der Finanzierung der eigenen Immobilie geht es um viel Geld. Die Anforderungen sind entsprechend hoch: Die Immobilienfinanzierung soll günstig sein und zugleich Sicherheit und Flexibilität bieten.

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