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Mieterwechsel

Mieterwechsel

Folgendes sollten Sie beim Mieterwechsel in Ihrer Immobilie beachten:

Folgendes sollten Sie beim Mieterwechsel in Ihrer Immobilie beachten:

Stromablesung

Jeder Bewohner schließt individuell seinen Stromversorgungsvertrag mit einem Energielieferanten ab. Bitte vergessen Sie daher nicht, den Strom abzulesen und den bisherigen Mieter abzumelden bzw. zu veranlassen, dass dieser sich abmeldet. Der neue Mieter muss sich unter Angabe der Zählernummer und des Zählerstandes bei seinem Stromlieferanten anmelden. Etwaige Leerstände gehen zu Lasten des Eigentümers.


Der Zugang zu den Zählerkellern erfolgt in den überwiegenden Fällen über den Hausmeister. Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin mit dem zuständigen Hausmeister. Falls dies nicht möglich ist, wenden Sie sich bitte an Herrn Hans-Dieter Betke unter 09561-2335-20 oder hdb@langeimmobilien.de


Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung und ggf. Kaltwasserabrechnung

Die Stände für Heizung- und Warmwasser sowie ggf. für Kaltwasser sind zum Auszugsdatum abzulesen. Bitte informieren Sie uns frühzeitig über den geplanten Auszugstermin, so dass wir abhängig vom jeweiligen Objekt und den vorhandenen Ablesevorrichtungen die erforderlichen Schritte einleiten können.


Wohnungsübergabe

Vermieter und ausziehender Mieter sollte bei der Abnahme der Wohnung anwesend sein und auf folgendes sollte grundsätzlich geachtet werden:


  • Alle technischen Einrichtungen, wie Fenster, Rollläden, Wasserhähne, Klingel, Sprechanlage, Heizkörper, Toilettenspülungen, etc. funktionieren
  • Die Wohnung und das Keller-/Speicherabteil ist komplett leer geräumt und weist keine Beschädigungen auf.
  • Fahrradkeller: Die alten Fahrräder des ausziehenden Mieters sind entfernt
  • Wasch-/Trockenraum: Der Waschmaschinenstellplatz ist geräumt
  • Tiefgaragen- oder Außenstellplätze sind geräumt und ohne Ölspuren.


Schilder für die Klingel- und Briefkastenanlage

Bitte informieren Sie uns bei Mieterwechsel möglichst frühzeitig, so dass wir die Anfertigung der entsprechenden Beschriftung veranlassen können.


Neuvermietung

Bitte treffen Sie größtmögliche Sorgfalt bei der Auswahl des neuen Mieters und achten Sie als Vermieter auf die Gegebenheiten der Wohnanlage. Gerne unterstützen Sie unsere Vermietungsspezialisten bei der Vermietung Ihrer Immobilie.

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